„Ziel aller Präventionsmaßnahmen ist, dass die Vorbeugung sexualisierter Gewalt selbstverständlicher Bestandteil des täglichen Handelns ist […] wurden sowohl von der Bundesregierung im Bundeskinderschutzgesetz als auch in allen (Erz)Bistümern Deutschlands verbindlich geltende Präventionsmaßnahmen beschrieben, die sicherstellen sollen, dass der Schutz der anvertrauten Minderjährigen bestmöglich gewährleistet ist.“
Manuela Röttgen, Präventionsbeauftragte im Erzbistum Köln (Auszug aus dem Vorwort zur Broschüre „augen auf – hinsehen & schützen, Oktober 2018)
Diese Präventionsmaßnahmen sehen konkret vor, dass alle Mitarbeiter/Innen und ehrenamtlich Tätigen im Kinder - und Jugendbereich zum Thema „Prävention von sexualisierter Gewalt fortgebildet werden. Im Vorfeld einer Anstellung oder Übernahme eines Ehrenamtes ist ein erweitertes Führungszeugnis vorzulegen bzw. sind bereits absolvierte Präventionsschulungen nachzuweisen. Diese Bemühungen und auch Inhalte werden in einem institutionellen Schutzkonzept verankert, welches jede Kirchengemeinde partizipativ erstellen muss.
Das Schutzkonzept für unsere Kirchengemeinde liegt nun vor, und beinhaltet u.a. einen ausführlichen Verhaltenskodex, an dem ein Arbeitskreis bestehend aus ca. 20 Personen das vergangene Jahr über gearbeitet hat. Er wird die bisherige Selbstverpflichtungserklärung ablösen, und ist zukünftig von jedem Haupt- und Ehrenamtlichen im Bereich der Kinder-und Jugendarbeit zu unterschreiben.
Für unsere Kirchengemeinde haben wir die folgenden Verhaltenskodexe für die unterschiedlichen Bereiche erstellt: