Spendenkonto der katholischen Kirchengemeinde St. Nikolaus

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Spendenkonto der katholischen Kirchengemeinde St. Nikolaus, Rösrath:
IBAN DE76 3705 0299 0327 5541 74 bei der Kreissparkasse Köln, BIC COKSDE33XXX
Geben Sie gerne auch einen Verwendungszweck an, z.B. Pfarr-Caritas.

Wir erleben immer wieder Ereignisse in unserer Gemeinde oder in der Welt, durch die Menschen unverschuldet in Not geraten. Eine Spende kann dann ein freiwilliges Zeichen der Solidarität sein. Jede Spenderin und jeder Spender ist frei zu geben. Wobei das Geben und Teilen, also das Spenden, von der biblischen Geschichte her aber schon auch zur DNA des Christseins gehört.

Darüber hinaus gibt es immer wieder Momente in unserem Leben, die wir gerne mit anderen Menschen in unserem Umfeld teilen. Ein runder Geburtstag, die eigene Hochzeit, die Geburt eines Kindes oder ein Jubiläum. Ereignisse, in denen wir mit unseren Familien, Freunden und Bekannten zusammenkommen, um gemeinsam zu feiern. Nutzen Sie die Gelegenheit, um unsere Kirchengemeinde und/oder bedürftige Menschen in unserer Gemeinde an Ihrer Freude teilhaben zu lassen und bitten Sie Ihre Gäste um eine Spende.

Auch ein Trauerfall, beispielsweise der Verlust eines uns wichtigen Menschen, kann ein Anlass sein, Positives zu bewirken. Es ist ein schmerzlicher Verlust für die Hinterbliebenen, wenn ein geliebter Mensch verstirbt. Eine Kondolenzspende kann helfen, die Erinnerung an einen zu Lebzeiten besonders engagierten Menschen auf Dauer zu bewahren.

Damit Ihre Spende vom Finanzamt als steuerlich absetzbar anerkannt wird, benötigen Sie eine Zuwendungsbestätigung, die wir Ihnen gerne ausstellen, wenn Sie uns mit Ihrer Spende auch Ihre Anschrift mitteilen (z.B. auf dem Überweisungsträger oder mit separatem Mail).  
Die Zuwendungsbescheinigung enthält unter anderem die Spendensumme und ist der Beleg dafür, dass die Spende bzw. Zuwendung nur für steuerbegünstigte Zwecke verwendet wird. Sie kann dann der Steuererklärung als Nachweis für Ihre Spende beigelegt werden.

Bei Einzelspenden bis zu 300 Euro an eine gemeinnützige Organisation ist für das Finanzamt ein Einzahlungsbeleg, ein Kontoauszug oder ein Ausdruck vom Onlinebanking als vereinfachter Spendennachweis ausreichend.

Katholische Kirchengemeinde St. Nikolaus Rösrath

Hauptstraße 68
51503 Rösrath

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