Aktueller Stand auf dem Weg zur pastoralen Einheit

Inzwischen sind erste kleine Schritte auf dem Weg zu einer pastoralen Einheit gegangen worden. So hat es kurz vor den Sommerferien ein sogenanntes Perspektivgespräch zwischen Vertretern aus Rösrath und Overath mit der Projektleitung aus Köln gegeben, in dem nochmals erläutert wurde, warum die Bildung der pastoralen Einheiten aus Sicht des Erzbistums notwendig ist und welche Schritte auf dem Weg dorthin zu gehen sind.

Und so ist unser Rösrather Pfarrer Franz Gerards vom Erzbischof zum koordinierenden Pfarrer für diese Pastorale Einheit ernannt worden ist. Das bedeutet, er soll mit anderen zusammen dafür sorgen, dass die notwendigen Schritte zur Zusammenlegung der beiden bisherigen Seelsorgebereiche auch gelingen. Unterstützt wird er dabei durch einige Kontaktgruppen. Dies sind ein gemeinsamer Ausschuss der Pfarrgemeinderäte (zuständig für alle pastoralen Angelegenheiten), ein Verwaltungsausschuss der Kirchenvorstände (zuständig für alles Finanzielle) und ein Koordinierungsteam (bestehend aus Abgesandten aus den Seelsorgeteams und den vorgenannten Gremien), das im Wesentlichen die Steuerung des weiteren Prozesses übernehmen soll.

Diese Kontaktgruppen erscheinen sinnvoll, um im schwierigen Prozess der Umgestaltung möglichst alle bisherigen Pfarreien und alle Orte, wo Glauben gelebt wird, fair zu beteiligen und auch individuelle Besonderheiten im Blick zu behalten. Bei Abschluss des Prozesses werden dann alle oben genannten Kontaktgruppen wieder aufgelöst.

Namensgebung

Zeitnah soll die Entscheidung für einen Namen der Pastoralen Einheit fallen. Dieser wird leicht modifiziert später auch der Name unserer neuen Pfarrei oder Pfarreiengemeinschaft sein. Das Erzbistum hat folgende Vorgaben gemacht. Der Name muss eine eindeutige geografische Verortung ermöglichen. Er soll sich an kommunalen Namen orientieren. Vorschläge wie z.B. "Pastorale Einheit Overath und Rösrath" sind zwar nicht besonders originell, aber unter den gegebenen Vorgaben folgerichtig.

Bis zum 20.12.2024 soll das Koordinierungsteam einen entsprechenden Namensvorschlag an das Erzbistum übermitteln, der dann von Kard. Woelki formal festgelegt wird. Um möglichst viele Gläubige bei der Namenssuche zu beteiligen, wurde bereits vor einigen Wochen ein entsprechender Aufruf in den Pfarrmitteilungen gestartet.

Rechtsform: (Groß-)Pfarrei oder Pfarreiengemeinschaft

Die wichtigste, bereits in naher Zukunft anstehende Entscheidung besteht in der Festlegung, ob die Pastorale Einheit zukünftig rechtlich eine (Groß-)Pfarrei oder eine Pfarreiengemeinschaft bilden wird.

Was haben beide Rechtsformen gemeinsam?

Bei beiden Rechtsformen wird es nur noch einen leitenden Pfarrer für die gesamte neue Pastorale Einheit geben und die bisherigen Pastoralteams werden zu einem gemeinsamen Pastoralteam zusammengefasst. Logischerweise wird es dann auch eine übergreifende Gottesdienstordnung für die (Groß-)Pfarrei bzw. Pfarreiengemeinschaft geben. Die jetzigen Verwaltungsleiter werden für die gesamte Pastorale Einheit zuständig sein und es soll auch nur einen gemeinsamen Pfarrgemeinderat (Schwerpunkt: Pastorales) geben.

Was ist der Unterschied?

In der (Groß-)Pfarrei wird es nur noch einen Kirchenvorstand (Schwerpunkt: Finanzen, Gebäude, Personal) geben. Also werden alle Entscheidungen von zentralen Gremien für die gesamte (Groß-)Pfarrei entschieden. In einer Pfarreiengemeinschaft bleiben die bisherigen Seelsorgebereiche (also Overath und Rösrath) zwei eigenständige Pfarreien. In beiden Pfarreien wird es jeweils einen Kirchenvorstand geben und dazu als gemeinsames Dach einen sogenannten Kirchengemeindeverband. Entscheidungen werden also zum Teil dezentral, andere zentral getroffen. Die genauen Zuständigkeiten sind hier noch nicht bekannt.

Bis wann muss die Entscheidung fallen und von wem wird sie getroffen?

Nach einem Beratungsprozess im Frühjahr 2025 soll bis zum 30. Juni ein Antrag ans Erzbistum gestellt werden, wenn unsere Pastorale Einheit zu einer Pfarreiengemeinschaft werden möchte. Das Erzbistum bevorzugt die Bildung einer (Groß-)Pfarrei. Diese gilt automatisch als gewählte Rechtsform, wenn bis zum 30.06.25 kein Antrag hin zur Pfarreiengemeinschaft gestellt wird. Die Entscheidung fällen die Pastoralteams, Kirchenvorstände und Pfarrgemeinderäte der beiden Seelsorgebereiche – jedes Gremium mit einer Stimme, insgesamt also 6 Stimmen. Da das Erzbistum stark das Modell einer (Groß-)Pfarrei fördert, verlangt es eine 4/5 Mehrheit für den Antrag auf Pfarreiengemeinschaft. In unserem Fall müssen also fünf von sechs Gremien zustimmen. Stimmen nur zwei dagegen oder enthalten sich der Stimme, so gilt der Antrag als abgelehnt und die Entscheidung für eine (Groß-) Pfarrei als getroffen.

Statut für die Entwicklung der Pastoralen Einheiten

Alle Pastoralen Einheiten sollen bis 2032 in einem individuell gestalteten, schrittweisen Prozess zu jeweils einer Pfarrei fusioniert werden, die aus vielen lebendigen Gemeinden besteht.

Im Sommer 2025 wird auch die Möglichkeit zu einem Spurwechsel bestehen, um alternativ auf Ebene der Pastoralen Einheit eine Pfarreiengemeinschaft zu bilden und einen Kirchengemeindeverband zu gründen. Voraussetzung dafür ist die Fusion der Kirchengemeinden auf Ebene der heutigen Seelsorgebereiche bis 2030.

Mit der Entscheidung zur Rechtsform startet ein intensiver Informations- und Beratungsprozess um die Entwicklung der Pastoralen Einheiten zu begleiten.

Das Statut für die Entwicklung der Pastoralen Einheiten im Erzbistum Köln gibt der Entwicklung Pastoraler Einheiten ab dem 1. Februar 2024 einen verlässlichen Rahmen.

Pastorale Einheit Overath - Rösrath

St. Nikolaus Rösrath wird in Zukunft mit dem Seelsorgebereich Overath zusammengehen. Diese Pastorale Einheit repräsentiert dann ca. 21.166 Katholiken (Stand 2021) auf 106,5 Quadratkilometern. Kurzfristig berührt dieser organisatorische Schritt das Gemeindeleben vor Ort nicht. Mittel- und langfristig aber geht es darum das „Zusammenfinden“ möglichst mit Leben zu füllen.

Noch hat niemand ein sicheres Wissen darum, wie das kirchliche Leben in zehn Jahren aussehen wird. Vieles wird sich verändern, Neues wird entstehen. Ziel der weiteren Entwicklung ist die Stärkung des kirchlichen Lebens vor Ort, in den Gemeinden, dort wo Menschen zusammenkommen und sich engagieren, Gottesdienst feiern und ihren Glauben teilen.

Überall im Erzbistum Köln wird es in den nächsten Jahren zu Veränderungen kommen. Weniger Katholikinnen und Katholiken, weniger Engagierte in den Gemeinden, deutlich weniger Personal und ein erheblicher Rückgang der finanziellen Ressourcen sind die äußeren Rahmenbedingungen. Nirgends wird es so bleiben, wie es ist. Das ist auf der einen Seite ernüchternd und stimmt traurig. Es liegt aber auch eine Chance darin, diese Veränderungen so zu gestalten, dass der Glaube auch zukünftig lebendig gefeiert, gelebt und verkündet werden kann.

Fragen über Fragen

Warum überhaupt "Zusammenlegung" von bestehenden Seelsorgebereichen?
Ausgangspunkte für die Bildung größerer Pastoraler Einheiten sind tiefgreifende Veränderungen im kirchlichen Leben. Dazu gehören die abnehmende Katholikenzahl, die weniger werdenden Engagierten, der Rückgang der Finanzkraft und auch der Rückgang des pastoralen Personals. Die Leitung einer Pastoralen Einheit soll immer ein Priester innehaben. Aufgrund der sinkenden Zahl der Priester, die für solche Leitungsaufgaben als Pfarrer zukünftig zur Verfügung stehen werden, müssen die Einheiten größer gefasst werden.


Welchen räumlichen Zuschnitt werden sie haben?
Die Seelsorgebereiche Overath und Rösrath werden künftig eine Pastorale Einheit bilden.

Karte Pastorale Einheit 399 400 (c) Erzbistum Köln

Wie geht es weiter?

Wie es weitergeht mit der zum 1. September 2023 eingerichteten „Pastoralen Einheit“ Overath/Rösrath, erläuterte Weihbischof Ansgar Puff bei einem Treffen mit Gemeindemitgliedern aus Rösrath und Overath anhand folgender drei Phasen:

Phase 1: Zunächst einmal gehe alles so weiter wie bisher: Die Gremien wie Pfarrgemeinderat oder Kirchenvorstand würden weiter bestehen, die Gemeinden sich gegenseitig kennenlernen. 

Phase 2 trete ein, wenn von den leitenden Pfarrern in Rösrath oder Overath einer gehe, etwa in Rente oder weil er eine neue Aufgabe antreten wolle. Dann werde es ein gemeinsames Pastoralteam mit einem leitenden Pfarrer geben. 

Phase 3: Hinsichtlich der künftigen Rechtsform sollen alle Pastoralen Einheiten in einem individuell gestalteten, schrittweisen Prozess bis Ende 2032 grundsätzlich zu jeweils einer Pfarrei fusioniert werden. Zuvor jedoch sollen sich die Pastoralen Einheiten bis zum Sommer 2025 mit ihrer Ausgangslage und ihren Entwicklungsschritten beschäftigen. Unter bestimmten Bedingungen könnten dann innerhalb der Pastoralen Einheiten die bisherigen Seelsorgebereiche zu Pfarreien fusionieren (was wir in Rösrath anders als in Overath bereits sind) und einen Kirchengemeindeverband als gemeinsamen Rechtsträger gründen. Als Beispiele für diese Bedingungen nennt das Erzbistum dauerhaft ausreichend besetzte Gremien und das Vorliegen eines einmütigen Votums der Menschen vor Ort.

Wer wird leitender Pfarrer der Pastoralen Einheit?
Im ersten Schritt geht es erst einmal um die räumliche Findung der Pastoralen Einheiten. Wann sie umgesetzt werden und mit wem an der Spitze, das hängt von vielen Faktoren ab (wer geht wann in den Ruhestand, wer wird vielleicht noch einmal versetzt etc.).

Wo erhalte ich noch mehr Informationen?
Informieren können Sie sich auch im Internet auf der zentralen Informationsseite des Erzbistums Köln unter www.zusammenfinden.koeln

Katholische Kirchengemeinde St. Nikolaus Rösrath

Hauptstraße 68
51503 Rösrath

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